Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht

Rappen und Michaelis

Rechtsanwälte

Über Uns

Die Kanzlei Rappen und Michaelis existiert an ihrem Standort in Duisburg seit mehr als einem halben Jahrhundert.
Die ständig gewachsene Komplexität in der Entwicklung des Rechts macht es erforderlich sich zu spezialisieren um Sie professionell zu beraten und zu vertreten. 

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SCHAUEN SIE SICH UNSER KURZES VIDEO AN

Unser Fachwissen halten wir durch ständige Fortbildung auf dem neuesten Stand.
Kompetenz durch Erfahrung und eine konzeptionelle Vorgehensweise, die allein am Interesse und Ziel des Mandanten ausgerichtet ist, können Sie bei uns voraussetzen.
Wir setzen moderne Kommunikationsmittel ein um schnell und effektiv für Sie tätig sein zu können.

Wir haben uns auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert:

Verkehrsunfall/Reparaturen
Wir vertreten Unfallgeschädigte in allen rechtlichen Belangen.
Wir raten Unfallbeteiligten ausnahmslos bei jedem Verkehrsunfall anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. So werden Fehler vermieden und eine vollständige Schadensregulierung aller denkbaren Ansprüche gewährleistet. Nutzen Sie die Kompetenz eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.

Bußgeldangelegenheit/Führerschein, Punkte/Fahrverbot
Wenn Sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind empfehlen wir bei allen Bußgeldangelegenheiten und Verkehrsstrafsachen die Einschaltung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht. Die Einführung des neuen "Punktesystem in Flensburg" steht unmittelbar bevor. Ihre Fahrerlaubnis ist schneller weg als Sie glauben. Es ist schwer und sehr kostenintensiv einen einmal verlorenen Führerschein zurück zu erhalten. Lassen Sie es nicht so weit kommen.

Wir haben für Sie ein lesenswertes PDF-Dokument "Verhaltensanweisungen für Berufskraftfahrer im Rahmen von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen" zusammen gestellt - mit nützlichen Informationen nicht nur für die genannte Zielgruppe.

Die Fachbereiche Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht gehören somit neben dem allgemeinen Immobilienrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei. Herr Rechtsanwalt Michaelis ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und verfügt aus diesem Grund über besondere Qualifikationen auf diesem Rechtsgebiet.

Voraussetzung für die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischen Erfahrungen gegenüber dem bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf eingerichteten Prüfungsausschuss. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um
» eine mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb
von 6 Jahren vor der Antragstellung,
» den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse in den Bereichen:
» Recht der Wohnraummietverhältnisse
» Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
» Wohnungseigentumsrecht,
» Maklerrecht,
» Nachbarrecht und
» Grundzüge des Immobilienrechts,
» miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht,
einschließlich Steuerrecht,
» miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens-
und Vollstreckungsrechts.

Dieser Nachweis wird durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang (Dauer mindestens 120 h) sowie den Abschluss dieses Lehrgangs durch bestandene Klausuren geführt. Wenn es also um die
» Gestaltung von Mietverträgen
» Prüfung von Mietvertragsklauseln
» Mieterhöhungen
» Nebenkostenabrechnungen/Heizkostenabrechnungen
» Mietmängel (z. B. Schimmel und Feuchtigkeit) und Minderungsrechte/Zurückbehaltungsrechte
» Schönheitsreparaturen
» Untervermietung
» Abmahnungen
» fristlose Kündgungen (z. B. nach Zahlungsverzug)
» fristgemäße Kündigungen (z. B. Eigenbedarfskündigung)
» sonstige Beendigungen (z. B. Aufhebungsverträge)
» Räumungsklage und Räumungsvergleich
» Zwangsräumung
» Vermieterpfandrecht
» Kaution
» Maklerrecht
geht sind Sie bei uns richtig.

Wir beraten Sie rund um das Wohnungseigentumsrecht, prüfen und erläutern Ihnen Ihre Rechtsposition und führen für Sie die außergerichtliche Korrespondenz. Wenn es erforderlich werden sollte vertreten wir Sie im Klageverfahren vor Gericht. Herr Rechtsanwalt Michaelis verfügt als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht über besondere Kenntnisse im Bereich des Wohnunseigentumsrechts. Wir können Ihnen helfen wenn es um die
» Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
» Gemeinschaftsordung
» Abgrenzung von Sondereigentum zum Gemeinschaftseigentum
» Probleme mit dem Verwalter (Verwaltervertrag)
» Eigentümerversammlung » Wohngeldrückstände
» Wirksamkeit von Beschlüssen (z. B. Hausgeld, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung)
» Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern untereinander (z. B. Sondernutzung,
bauliche Veränderungen, Beseitigungsansprüche, Instandhaltung, Instandsetzung)
» Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern und Dritten
» Forderungen Dritter (z. B. Kommunalabgaben, Haftung des Einzelnen oder nur
der Gemeinschaft)
» Unterlassungsansprüche
geht. Sprechen Sie uns an.

Wir haben unseren Service für Sie erweitert. Sie haben beispielsweise die Möglichkeit, uns bei einem Verkehrsunfall oder Bußgeldbescheid die Informationen online zu übermitteln.

Unser Team

Frau Goldmann-Kaiser

Empfang/Sekretariat

Herr Michaelis

Rechtsanwalt

Frau Neumann

Empfang/Sekretariat

Frau Dumont

Buchhaltung

Frau Schneider

Posteingang/Aktenablage

Aktuelle Nachrichten

04

April

Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf vertragliche Verpflichtungen

Die Auswirkungen der Coronakrise haben uns im Grunde genommen völlig unvorbereitet getroffen. Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus erfassen mittlerweile nahezu jeden Lebensbereich und haben dazu geführt, dass Schulen, Kindertagesstätten, Gaststätten und Geschäfte schließen mussten. Viele selbstständige Unternehmer stehen aufgrund der behördlichen Maßnahmen vor dem wirtschaftlichen Ruin. Ihre Einnahmen sind von einem Tag auf den anderen ausgefallen.
In diesem Zusammenhang ist es deshalb zwingend notwendig ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, welche vertraglichen Auswirkungen der Coronavirus hat. Die Vertragsparteien müssen bereits jetzt richtig reagieren, um nicht Rechtsverluste zu erleiden oder Leistungen zu erbringen, die später nicht mehr zurückverlangt werden können.

Wir haben Ihnen ein PDF-Dokument zum Download vorbereitet, in dem Sie nachlesen können, ob und inwieweit Sie selbst von der Krise betroffen sein könnten.
Wenn Sie jetzt untätig bleiben, kann sich der entstehende Schaden und Ihre finanzielle Notlage unnötigerweise erheblich vergrößern. Denken Sie an Ihre Zukunft und die Zeit nach Corona.

Unsere Bürozeiten:

Wir sind für Sie da:
Vormittags: Mo-Fr: 08:30 - 13:00 Uhr 
Nachmittags: Mo,Di,Do: 15:00 - 18:00 Uhr

Weseler Str. 20
47169 Duisburg

0203 - 400424